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Antwort: Zu welchen Anlässen sollte man den Nachsendservice der Deutschen Post beauftragen?


Zu welchen Anlässen sollte man den Nachsendservice der Deutschen Post beauftragen?

  • Umzug
  • Sterbefall
  • Sonstige Gründe (Pflegefall, Insolvenzen, etc.)
  • Vorübergehende Abwesenheit, d.h. vorübergehende Änderung der Adresse (z.B. befristete Versetzungen, Kuraufenthalte, etc.)

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